23
APR
2020

Covid-19

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Zahnarztpraxen sind ab dem 27. April 2020 wieder für
Patientinnen und Patienten geöffnet. Sämtliche Zahnbehandlungen dürfen wieder vorgenommen werden. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO hat zusammen mit der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) ein umfassendes Schutzkonzept erstellt, das eine Wiederaufnahme der klinischen Tätigkeiten in Zahnarztpraxen ermöglicht. Das Hygienekonzept der Zahnarztpraxen war schon vor Covid-19 auf sehr hohem Niveau. Dies ist der Grund, warum die Zahnarztpraxen bei den Ersten sind, welche wieder öffnen dürfen.

Wir freuen uns, Sie bei uns in der Praxis wieder begrüssen zu dürfen. Wir sind zu den bekannten Zeiten telefonisch erreichbar.

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